Vollmacht für Eigentümerversammlung

Hier können Sie unkompliziert eine Vollmacht für die Eigentümerversammlung erteilen. Gemäss § 25 (3) WEG reicht die Textform aus.
 

Eine Dauervollmacht ist dauerhaft (also auch für künftige Versammlungen) gültig. Sie kann jederzeit widerrufen werden.

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