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Änderungen beim Energieausweis

Änderungen beim Energieausweis

Seit dem 01.05.2014 gibt es neue Vorgaben für den Inhalt des Energieausweises. Gleichzeitig sind Pflichtangaben bei Immobilienanzeigen vorgeschrieben. Alte Energieausweise bleiben gültig.

Vom Bundesministerium der Justiz wurde eine umfangreiche Bekanntmachung zu den angegebenen Daten des Energieausweises sowie den Unterschieden zwischen neuem und alten Ausweis veröffentlicht. Diese Bekanntmachung stellen wir Ihnen nachstehend zur Verfügung.

Veröffentlichung des Bundesanzeiger