Einmal im Jahr sollte die Heizung gewartet werden.

Wartung der Heizung (Gastherme)

GasthermeAuch eine jährliche Wartung der Heizungsanlage durch einen Fachmann ist wichtig, um deren Wirkungsgrad hoch zu halten und Verschleiss vorzubeugen. Wenn Sie eine zentrale Heizungsanlage haben, kümmert sich Ihr Immobilienverwalter darum. Sollte es aber eine dezentrale Versorgung geben, befindet sich die Heiztherme in Ihrer Wohnung. Dann sind Sie für die Wartung zuständig.

Mieter und Vermieter sollten sich darüber klar sein, wer die Wartung veranlasst. Sollte sich der Mieter darum kümmern, empfehlen wir Vermietern sich jährlich einen Wartungsnachweis vorlegen zu lassen. Die Kosten für die Wartung sind gemäss Betriebskostenverordnung auf den Mieter umlagefähig. Es zählt aber die Vereinbarung im Mietvertrag.