Vollmacht für Eigentümerversammlung

Hier können Sie unkompliziert eine Vollmacht für die Eigentümerversammlung erteilen.

Gemäß § 25 (3) Wohnungseigentumsgesetz (WEG) reicht die Textform aus.

Anrede
Vor- und Nachname Vollmachtgeber:inE-Mail Vollmachtgeber:inName der EigentümergemeinschaftDatum der EigentümerversammlungVor- und Nachname Bevollmächtigte:rDauervollmachtEine Dauervollmacht ist dauerhaft (also auch für künftige Versammlungen) gültig. Sie kann jederzeit widerrufen werden.Weisungen (wenn gewünscht)

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die im Rahmen dieses Formulars und im Rahmen einer eventuellen späteren Kontaktaufnahme erhobenen personenbezogenen Daten gespeichert und für den Zweck genutzt werden, meine Anfrage und eventuelle Anschlussfragen zu beantworten. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.