Vollmacht für Eigentümerversammlung
Hier können Sie unkompliziert eine Vollmacht für die Eigentümerversammlung erteilen.
Gemäß § 25 (3) Wohnungseigentumsgesetz (WEG) reicht die Textform aus.
Gemäß § 25 (3) Wohnungseigentumsgesetz (WEG) reicht die Textform aus.