Lüftungsfilter reinigen

Jeder fensterlose Raum (Küche, Badezimmer, Toilette), muss unmittelbar durch eine mechanische Lüftungsanlage entlüftet werden und eine Zuluftversorgung haben. Es ist daher wichtig, dass diese in regelmäßigen Abstand, circa alle drei Monate, gereinigt werden.

So wird gereinigt:

Es gibt Abluftventilatoren mit und ohne Filtermatten. Wenn man die Filtermatten rausnehmen kann, können diese einfach mit heißem Wasser abgespült, oder abgesaugt werden. Bei starker Verschmutzung der Filtermatten, können diese im Discounter, im Baumarkt oder im Baustoffhandel nachgekauft werden. Auch im Internet sind diese erhältlich.

Wenn Abluftventilatoren ohne Filtermatten eingebaut sind, können diese auch einfach mit einem Staubsauger mit aufgesetzter Reinigungsbürste gereinigt werden. Aber auch ein einfaches, angefeuchtetes Staubtuch kann ausreichend sein. Ein Blick in die Bedienungsanleitung hilft oft weiter. Sollte Hilfe benötigt werden, können Lüftungsfirmen oder Heizungs-, Klima- und Lüftungsinstallateure hinzugezogen werden.

Was passiert bei Vernachlässigung?

Wird die Pflege der Abluftventilatoren vernachlässigt, ergeben sich eine Reihe von Problemen. Verschmutzte Ventilatoren bzw. Filter verursachen:

  • Stromkosten durch den Betrieb des Ventilators, ohne dass dieser eine Wirkung bringt
  • einen Geräuschpegel ohne Nutzen
  • eine Brandgefahr durch Überhitzung des Ventilatormotors, da dieser durch den Luftstrom gekühlt werden muss
  • eine verinderte oder gänzlich verhinderte Reduktion verbrauchter Luft aus den Nassräumen und damit eine Geruchsbelästigung in der Wohnung
  • einen zu geringen Luftaustausch in der gesamten Wohnung und damit eine erhöhte Schadstoff- und Luftfeuchtigkeitskonzentration. Die weitere Folge können dann auch Schimmelprobleme im Winter sein.

Wer ist zuständig?

Innerhalb einer Eigentümergemeinschaft ist der jeweilige Eigentümer zuständig, da die Lüfter zum Sondereigentum zählen. Abweichende Regelungen in der Teilungserklärung können aber möglich sein. Bei Fragen steht Ihnen Ihr Verwalter sicher zur Verfügung.

Der Vermieter kann die Aufgabe zur regelmäßigen Kontrolle an den Mieter abwälzen. Dies sollte jedoch bei Abschluss des Mietvertrages bereits klar sein. Es gelten die Regelungen im Mietvertrag.