Rauchmelder prüfen

Rauchwarnmelder

Zwischenzeitlich gibt es in jedem Bundesland eine Pflicht für Rauchwarnmelder in Wohnungen. Deren Betriebsbereitschaft ist gemäß Art. 46 BayBO (bayerischer Bauordnung) vom unmittelbaren Besitzer, also vom Bewohner selbst, sicherzustellen. Hierzu reicht ein Funktionstest einmal im Jahr über die eingebaute Taste aus. Da die Melder mit circa 85 dB sehr laut sind, sollten Sie dabei auf Ihre Nachbarn Rücksicht nehmen und den Zeitpunkt für diese Überprüfung klug wählen und bestenfalls vorher Bescheid geben.

Wenn Sie richtig gut sind, bürsten oder saugen Sie die Öffnungsschlitze mit einer feinen Bürste oder dem Staubsauer frei. Achten Sie auch auf Farbreste, die die Schlitze verschließen können.

Die Melder müssen in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren (die zu Aufenthaltsräumen führen) angebracht sein. Hat sich an der Aufteilung Ihrer Wohnung etwas geändert, wäre dies zu berücksichtigen.